Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plattform Livonia (livonia.finance)!
1. Diese Sammlung von Bestimmungen, die als "Allgemeine Geschäftsbedingungen" anerkannt werden, begründet die rechtliche Bindung zwischen jeder natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden "Nutzer" genannt), die die Registrierung auf der Website www.livonia.finance (im Folgenden "Portal" genannt) erfolgreich abgeschlossen hat, und der Livonia Platform - juristische Person "LA LETTLAND" (registriert unter dem Registrierungscode 40203459329 und mit Sitz in Riga, Ziepniekkalna Straße 74, LV-1076, mit Kontakt-E-Mail: info@livonia.finance, im Folgenden "Portalbetreiber" genannt). Diese Bestimmungen sind auf die Nutzung des Portals anwendbar.
1.1 Wenn sich eine natürliche oder juristische Person als Nutzer registriert und ein virtuelles Nutzerkonto (im Folgenden "Nutzerkonto") auf dem Portal einrichtet, erklärt sie sich mit der Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Somit kommt zwischen dem Nutzer, der ein Nutzerkonto anlegt, und dem Portalbetreiber ein Vertrag auf der Grundlage dieser AGB zustande.
1.2 Der Betreiber des Portals behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, einschließlich der Einführung von Zusatzklauseln. Diese Änderungen und Ergänzungen treten in Kraft, sobald der Nutzer die aktualisierten Bedingungen über das Portal akzeptiert.
1.3 Mit Beginn der Nutzung des Portals bestätigt der Nutzer, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und ihnen zustimmt.
Definitionen
2. Sofern der Kontext nicht ausdrücklich eine andere Auslegung erfordert, haben die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe die ihnen hier zugewiesene Bedeutung:
2.1 Der Begriff "Sekundärmarkt" bezieht sich auf den in die Plattform integrierten technischen Mechanismus, der die Übertragung von Forderungsrechten im Besitz von Anlegern erleichtert. Diese Funktion ermöglicht es den Nutzern der Plattform, Forderungsrechte von anderen Nutzern zu erwerben, wodurch sie zu übertragbaren Einheiten werden.
2.2 Der Begriff "Investor" bezieht sich auf einen Nutzer, der Geldmittel zur Unterstützung eines Projekts beiträgt, das auf der Plattform unter Verwendung von Crowdfunding-Fonds vorgestellt wird.
2.3 Der "Zahlungsplan" bezieht sich auf den im Voraus erstellten Zeitplan, der die spezifischen Daten und Beträge für die Rückzahlung des Darlehensbetrags, der Zinsen und aller anderen zu zahlenden Beträge, wie im Darlehensvertrag festgelegt, enthält. Dieser Zahlungsplan ist für die beteiligten Parteien über die Plattform zugänglich.
2.4 Der Begriff "Portalbetreiber" bezieht sich auf die Einheit, die die Crowdfunding-Plattform unter livonia.finance betreibt und verwaltet. Dieser Rechtsträger wird durch den Rechtsträgercode 40203459329 identifiziert und hat seinen Sitz in der Ziepniekkalna Straße 74, Riga, LV-1076, Lettland.
2.5 Der Begriff "Antrag" bezeichnet die öffentlich zugängliche Präsentation des Darlehensnehmers auf der Plattform mit der Absicht, den Darlehensvertrag abzuschließen. Die Bedingungen des Antrags werden im Voraus festgelegt und vom Portalbetreiber genehmigt. Der Antrag bietet einen detaillierten und umfassenden Überblick über die mit dem Projekt verbundenen Bedingungen.
2.6 Der Begriff "Darlehensbetrags-Finanzierungszeitraum" bezieht sich auf den Zeitrahmen, in dem Anstrengungen unternommen werden, um den für die Finanzierung eines bestimmten Projekts vorgesehenen Darlehensbetrag zu sammeln.
2.7 Der Begriff "Darlehensvertrag" bezieht sich auf die Crowdfunding-Vereinbarung, die zwischen Investoren und dem Projektträger über die Plattform geschlossen wird. Im Rahmen dieser Vereinbarung stellen Investoren Crowdfunding-Mittel für die Durchführung eines vom Projektträger betreuten Projekts zur Verfügung. Der Darlehensvertrag umfasst sowohl die Allgemeinen als auch die Besonderen Bedingungen sowie alle zugehörigen Anhänge, Änderungen und ergänzenden Dokumente.
2.8 Der Begriff "Darlehensbetrag" bezeichnet den von den Darlehensgebern bereitgestellten Geldwert, der ein an den Darlehensnehmer gewährtes Darlehen darstellt. Dieser Betrag unterliegt der Rückzahlung gemäß den Bestimmungen des Darlehensvertrags
2.9 Der Begriff "Zahlungskonto" bezeichnet das eindeutige Konto für Zahlungen, das einem Nutzer gehört und bei einem bestimmten, vom Portalbetreiber ausgewählten Zahlungsdienstleister eingerichtet ist. Dieses Konto ist für die Erleichterung von Transaktionen im Zusammenhang mit den auf der Plattform ausgeführten Aktivitäten bestimmt.
2.10 Der Begriff "Zinsen" bezieht sich auf die Vergütung für den gewährten Darlehensbetrag, die täglich auf den ausstehenden Darlehensbetrag aufläuft. Die Berechnung der Zinsen basiert auf einem Jahr mit 365 Tagen, wobei jeder Monat durch die entsprechende Anzahl von Kalendertagen bestimmt wird.
2.11 "Servicetarife" umfassen die Gebühren und Entgelte, die an den Portalbetreiber für verschiedene Dienstleistungen zu zahlen sind, und diese Tarife werden auf der Plattform für die Nutzer veröffentlicht.
2.12 "Plattform" bezieht sich auf die unter www.livonia.finance verfügbare Crowdfunding-Plattform, die vom Portalbetreiber betrieben wird. Diese Plattform erleichtert den Prozess, über den Investoren Crowdfunding-Gelder an Projekteigentümer zuweisen können.
2.13 "Projekt" bezieht sich auf ein geschäftsorientiertes Vorhaben, ausgenommen verbraucherbezogene Aktivitäten, das auf der Plattform veröffentlicht wird. Das Ziel des Projekts ist es, Crowdfunding-Gelder von Investoren zu sammeln, um seine Umsetzung zu unterstützen.
2.14 "Projekteigner" bezeichnet den Nutzer, der das Projekt initiiert und auf der Plattform präsentiert. Ihr Ziel ist es, Crowdfunding-Gelder von Investoren für die Durchführung des Projekts zu sammeln.
2.15 "Forderungsrecht" bezieht sich auf den Rechtsanspruch des Anlegers, vom Darlehensnehmer eine Zahlung auf der Grundlage des zwischen ihnen geschlossenen Darlehensvertrags zu verlangen. Dieses Recht umfasst alle verbundenen oder abgeleiteten Rechte im Zusammenhang mit dem Darlehen.
2.16 "Crowdfunding-Gelder" bezieht sich auf die Gelder, die von den Investoren über die Plattform an den Projekteigentümer zum Zweck der Finanzierung des bezeichneten Projekts bereitgestellt werden.
2.17 "Erfüllungssicherheit" bezieht sich auf Sicherheiten oder Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verpfändungen, Hypotheken, Bürgschaften oder Garantien, die zum Schutz der finanziellen Verpflichtungen des Projektträgers gegenüber den Investoren eingesetzt werden.
3. Nutzung der Plattform und Rechte des Betreibers
3. Der Portalbetreiber ermöglicht es den registrierten Nutzern des Portals, die Plattform zu den vorgesehenen Zwecken zu nutzen, die in erster Linie darin bestehen, auf Immobilien- und Unternehmensfinanzierungsangebote (Projekte) zuzugreifen und diese zu verstehen, Beteiligungsabsichten zu äußern und Transaktionen durchzuführen. Der Betreiber des Portals hat jedoch nicht das ausschließliche Recht, die Funktionen und Bedingungen des Portals ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Funktionalitäten einzuführen oder einzuschränken.
3.1 Das primäre Ziel des vom Portalbetreiber angebotenen Dienstes ist es, die Nutzer miteinander zu verbinden und die Kreditvergabe an Immobilien- und andere Kreditgeber über das Portal zu erleichtern. Dies ermöglicht es den Nutzern, sich an der Finanzierung solcher Projekte über die Plattform zu beteiligen.
3.2 Verwaltungsaufgaben und Beitragserhebung
Der Portalbetreiber übernimmt eine administrative Rolle bei der Bearbeitung kreditbezogener Dokumente. Beim Einzug der Rückzahlungen von den Kreditnehmern handeln sowohl der Portalbetreiber als auch der Sicherheitenverwalter nach eigenem Ermessen, wobei sie stets die Interessen des Kreditgebers in den Vordergrund stellen.
3.3 Anwendung der Bestimmungen des Darlehensvertrags
Der Portalbetreiber ist zwar nicht direkt als Partei an den über das Portal abgeschlossenen Darlehensverträgen beteiligt, aber es gibt Situationen, in denen er und/oder der Sicherheitenverwalter befugt sind, sich auf die Bedingungen des Darlehensvertrags zu berufen. Auf diese Weise können sie die Einhaltung bestimmter, im Darlehensvertrag festgelegter Bedingungen verlangen.
3.4 Der Portalbetreiber und der Sicherheitenvermittler haften nicht für die Erfüllung der Verpflichtungen der Nutzer, die Richtigkeit der von den Nutzern im Portal oder in den Kreditunterlagen gemachten Angaben, die Störungen der Kreditinstitute und die Ungenauigkeit der Projektprognosen.
3.4 Einschränkung der Rechenschaftspflicht
Der Portalbetreiber und der Sicherheitenvermittler können für eine Reihe von Angelegenheiten nicht zur Verantwortung gezogen werden, die unter anderem Folgendes umfassen:
Die Erfüllung der Nutzerpflichten
Richtigkeit der von den Nutzern im Portal oder in den Darlehensunterlagen gemachten Angaben
Störungen in Kreditinstituten
Ungenauigkeiten in den Projektprognosen
3.5 Haftungsausschluss für Investitionen
Die einem Nutzer erteilte Erlaubnis, einen Kreditantrag zu stellen und dessen Risikostufe auf dem Portal einzustufen, bedeutet nicht, dass er die Erlaubnis erhält:
Empfehlungen für Investitionen
Vermerk über die Kreditwürdigkeit
Bestätigung der Projektdurchführbarkeit
Garantien für Investitionserträge
3.6 Änderungen des Portals
Der Portalbetreiber behält sich das Recht vor, das Portal nach eigenem Ermessen zu modifizieren, was die Erweiterung, Änderung oder Entfernung von Funktionen beinhalten kann. Solche Änderungen erfolgen jedoch nur mit Zustimmung des Nutzers oder mit einer Vorankündigung, die mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen erfolgt. Dies gilt auch für die mögliche Beendigung des Betriebs des Portals.
4 Bevollmächtigter
4. Pfandpflicht
In Übereinstimmung mit den spezifischen Kreditbedingungen ist es erforderlich, ein Pfandrecht zugunsten des Sicherheitenverwalters zu bestellen. Dieses Pfand dient als Sicherheit für den Kredit und gewährleistet die Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditnehmers aus dem Kreditvertrag.
4.1 Sicherheitenverwalter und Pfandverwaltung
Der Sicherheitenverwalter ist dafür verantwortlich, dass die verpfändeten Vermögenswerte im Zusammenhang mit einem besicherten Kredit in seinem Namen gehalten werden, wobei der Hauptzweck darin besteht, den/die Kreditgeber zu begünstigen. Dies beinhaltet die Ausführung verschiedener Aktionen und Transaktionen im Zusammenhang mit den verpfändeten Vermögenswerten gemäß den Anweisungen des Portalbetreibers. Diese Anweisungen können vom Portalbetreiber in seinem eigenen Namen und/oder im Namen des/der Kreditgeber(s) gemäß den Nutzungsbedingungen und den mit dem jeweiligen Kredit verbundenen Kreditunterlagen erteilt werden. Darüber hinaus ist der Sicherheitenverwalter befugt, im Falle von Zahlungsausfällen oder Verstößen gegen die Darlehensverträge und -bedingungen nach eigenem Ermessen Handlungen oder Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen werden im Namen des/der Kreditgeber(s) und/oder des Sicherheitenverwalters selbst durchgeführt. Sie zielen darauf ab, die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen sicherzustellen, die Darlehensverträge möglicherweise zu kündigen oder andere rechtlich verfügbare Rechtsmittel zu nutzen.
4.2 Handhabung der Mittel durch den Sicherheitenverwalter
In Fällen, in denen der Sicherheitenverwalter Gelder als Ergebnis von Inkasso- oder Vollstreckungsaktivitäten erhält, die Maßnahmen wie den Verkauf von Sicherheiten beinhalten können, werden diese Gelder unverzüglich an den Portalbetreiber im Namen des/der Kreditgeber(s) und/oder des Portalbetreibers selbst überwiesen. Der Sicherheitenverwalter ist dafür verantwortlich, alle mit diesen Maßnahmen verbundenen Kosten und Gebühren abzuziehen, bevor er die restlichen Mittel überweist. Der Portalbetreiber ist dann für die genaue Verbuchung der erhaltenen Mittel auf den Konten der jeweiligen Kreditgeber verantwortlich und stellt sicher, dass die entsprechenden Erlöse korrekt zugewiesen werden. Dieses Verfahren gilt auch dann, wenn der Sicherheitenverwalter Inkasso- oder Vollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage paralleler Verpflichtungsvereinbarungen durchführt, die in den allgemeinen Darlehensbedingungen des Portalbetreibers oder im Vertrag über die betreffende Sicherheit festgelegt sind.
Gebühren und Auslagen
5. Verantwortung des Kreditnehmers für Kosten und Gebühren
Der Entleiher trägt die Verantwortung für alle Kosten und Gebühren, die mit der Nutzung des Portals verbunden sind. Dies schließt alle Kosten ein, die während der Kreditaufnahme und der Nutzung der von der Plattform angebotenen Funktionalitäten anfallen. Sofern in den Darlehensbedingungen oder in einer Vereinbarung zwischen dem Darlehensnehmer, dem Darlehensgeber und dem Portalbetreiber nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, verpflichtet sich der Darlehensnehmer, die folgenden Gebühren an den Portalbetreiber zu zahlen:
5.1 Der Darlehensnehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, die finanzielle Verantwortung für alle zusätzlichen Gebühren zu übernehmen, die ausdrücklich in den primären Darlehensbedingungen oder in einer zwischen dem Darlehensnehmer, dem Darlehensgeber und dem Portalbetreiber getroffenen Vereinbarung aufgeführt sind.
5.2 Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Leih- und Verpfändungsverträgen sind in der Gebühr enthalten. Der Portalbetreiber behält sich das Recht vor, diese Gebühr von dem vorgesehenen Darlehensbetrag abzuziehen.
Benutzerkonto
6. Um auf das Portal zugreifen und an Transaktionen teilnehmen zu können, müssen natürliche und juristische Personen ein Benutzerkonto auf ihren eigenen Namen registrieren.
6.1 Registrierung von Benutzerkonten und Hintergrundprüfung
Während des Registrierungsprozesses führt der Portalbetreiber eine Überprüfung des Hintergrunds der natürlichen oder juristischen Person durch, die die Registrierung eines Benutzerkontos beantragt. Dazu müssen dem Portalbetreiber die erforderlichen Informationen und Dokumente vorgelegt werden. Die Registrierung eines Benutzerkontos wird nur für Personen genehmigt, die die vom Portalbetreiber festgelegten Kriterien für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfüllen. Der Portalbetreiber behält sich das Recht vor, Anträge auf Registrierung von Nutzerkonten abzulehnen.
6.2 Bei der Registrierung eines Benutzerkontos muss die Person ihre Kontaktdaten und alle anderen vom Portalbetreiber angeforderten relevanten Informationen angeben. Außerdem müssen sie eine E-Mail-Adresse auswählen und ein Passwort für ihr Konto erstellen.
6.3 Art der Registrierung eines Benutzerkontos
Während des Registrierungsprozesses müssen die Nutzer angeben, ob sie sich als Privatperson oder als Vertreter einer juristischen Person registrieren lassen. Wenn sie sich im Namen einer juristischen Person registrieren, müssen der offizielle Status des Vertreters und seine Befugnis, im Namen der juristischen Person zu handeln, nachgewiesen und dem Portalbetreiber vorgelegt werden.
6.4 Der Portalbetreiber behält sich das Recht vor, Nutzungsbeschränkungen und Zugangsbeschränkungen für bestimmte Nutzergruppen, wie z.B. für diejenigen, die über das Portal Kredite vergeben, zu erlassen. Dies kann bedeuten, dass der Zugang zu bestimmten Abschnitten oder Funktionalitäten des Portals eingeschränkt wird. Die Einholung einer gesonderten Zustimmung der Nutzer zu solchen Beschränkungen ist nicht erforderlich.
6.5 Um auf das Portal zugreifen zu können, müssen die Nutzer ihre E-Mail-Adresse und ihr Passwort angeben. Der Portalbetreiber behält sich das Recht vor, einseitig zusätzliche Formen der Identifizierung zu verlangen, wie z. B. einen Personalausweis, Reisepass oder andere akzeptierte Methoden, um die Identität eines Nutzers während der Nutzung des Portals weiter zu überprüfen.
6.6 Der Portalbetreiber behält sich das einseitige Recht vor, Anträge auf Benutzerkonten abzulehnen, ohne verpflichtet zu sein, die Ablehnung im Einzelnen zu begründen.
6.7 Die Person, unter deren Namen das Benutzerkonto registriert ist (als "Kontonutzer" bezeichnet), übernimmt die volle Verantwortung für alle Rechte und Pflichten, die mit dem Benutzerkonto verbunden sind. Dies schließt die aktive Teilnahme an allen Transaktionen ein, die über das Benutzerkonto durchgeführt werden. Jede auf dem Portal durchgeführte Transaktion unterliegt ihren eigenen Bedingungen, und der Kontonutzer ist verpflichtet, diese Bedingungen für jede Transaktion individuell zu akzeptieren und einzuhalten.
Zahlungen über das Portal
7. Damit die Nutzer über das Portal Investitionen tätigen oder Kredite aufnehmen können, müssen sie sich bereit erklären, alle vom Portalbetreiber angeforderten Unterlagen vorzulegen. Diese Unterlagen sind unerlässlich für die Durchführung von Überprüfungen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) und der Kenntnis des Kunden (KYC), die entscheidende Schritte sind, um die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu gewährleisten und die Integrität der Plattform zu erhalten. Die Nutzer sind verpflichtet, im Rahmen dieser Prüfungen korrekte und aktuelle Angaben zu machen.
7.1 Um Transaktionen auf dem Portal zu initiieren und durchzuführen, müssen die Nutzer Geldmittel auf das von ihnen angegebene Zahlungskonto innerhalb der Livonia-Plattform überweisen. Während dieses Prozesses müssen die Nutzer sicherstellen, dass sie die eindeutige Referenznummer, die vom Portal für den jeweiligen Nutzer generiert wurde, im Zahlungsauftrag angeben. Diese Referenznummer ist wichtig, um die überwiesenen Gelder dem jeweiligen Nutzerkonto zuzuordnen und reibungslose Transaktionen auf der Plattform zu ermöglichen.
7.2 Das Benutzerkonto zeigt die Summe der von Ihrem Bankkonto überwiesenen Beträge an.
7.3 Die Nutzer können über das Portal Absichtserklärungen abgeben, wie z.B. Transaktionsangebote und -vereinbarungen. Dazu muss das Benutzerkonto jedoch ein nicht reserviertes positives Guthaben aufweisen, das ausreicht, um die Verpflichtungen aus der Transaktion zu erfüllen. Dieser positive Saldo sollte ausreichen, um die Verpflichtungen des Nutzers in Bezug auf die Transaktion sowohl gegenüber der anderen beteiligten Partei als auch gegenüber dem Portalbetreiber zu erfüllen. Diese finanzielle Anforderung gilt sowohl zum Zeitpunkt des Angebots als auch zum Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktion.
7.4 Nutzer dürfen Gelder auf ihr Livonia-Konto nur von einem Bankkonto überweisen, das auf ihren Namen bei einem lizenzierten Kredit- oder Zahlungsinstitut registriert ist, das in einem aktiven Mitgliedstaat der Europäischen Union, Kanada, Großbritannien oder Irland tätig ist.
7.5 Der Portalbetreiber behält sich das Recht vor, Dokumente zu verlangen, die die Konformität des Bankkontos mit den oben genannten Bedingungen bestätigen.
7.6 Für den Fall, dass eine Überweisung auf das Livonia-Konto von einem Bankkonto stammt, das nicht dem Nutzer gehört oder die in Artikel 6.7 genannten Bedingungen nicht erfüllt, oder wenn die Referenznummer falsch ist, behält sich der Portalbetreiber das Recht vor, den Betrag an den Absender zurückzugeben. In solchen Fällen ist der Portalbetreiber berechtigt, die Entschädigung für die damit verbundenen Rückgabekosten direkt vom Benutzerkonto abzuziehen.
7.2.1 Darlehensfonds
7.2.1. Wenn ein Nutzer beabsichtigt, Gelder zu verleihen, muss er eine Absichtserklärung über die entsprechende Anwendung auf dem Portal abgeben. In dieser Absichtserklärung wird der Betrag der zur Ausleihe angebotenen Mittel angegeben und die Darlehensbedingungen bestätigt. Diese Bedingungen beruhen auf dem Angebot des kreditnehmenden Nutzers und den Bedingungen des vom Portalbetreiber erstellten Kreditvertrags. Für alle nicht ausdrücklich genannten Darlehensbedingungen gelten die Bedingungen der vom Portalbetreiber festgelegten Darlehensvereinbarungen. Die Zustimmung des kreditgebenden Nutzers zur Bereitstellung von Geldmitteln ist rechtsverbindlich und kann nicht einseitig widerrufen oder gekündigt werden, es sei denn, ein solcher Widerruf oder eine solche Kündigung ist durch gesetzliche Bestimmungen oder die im Kreditvertrag festgelegten Bedingungen vorgeschrieben.
7.2.2. Ein Nutzer kann nur Mittel aus seinem nicht verbuchten positiven Saldo, der auf seinem Nutzerkonto angezeigt wird, ausleihen. Eine Ausleihe ist nicht möglich, wenn die Gesamtsumme des zu gewährenden Kredits und des während der Transaktion auf das Projektkonto eingezahlten Betrags den nicht verbuchten positiven Saldo auf dem Benutzerkonto übersteigt.
7.2.3. Mit der Bestätigung der Leihabsicht veranlasst der Nutzer über den Portalbetreiber die Überweisung des in der Annahmeerklärung genannten Leihbetrags auf das Projektkonto. Im Falle des Rücktritts des ausleihenden Nutzers vom Darlehensvertrag gibt der Portalbetreiber den reservierten Betrag automatisch vom Projektkonto frei und überweist ihn unverzüglich auf das Zahlungskonto des ausleihenden Nutzers.
7.2.4. Mit der Bestätigung der Leihabsicht kommt ein verbindlicher Leihvertrag zwischen dem verleihenden und dem entleihenden Nutzer zustande. Dieser Vertrag wird wirksam, wenn der verleihende Nutzer das Angebot annimmt und über das Portal bestätigt.
7.2.5. Bei der Akkumulation von Annahmeanträgen für Darlehensverträge, die den festgelegten Mindestgesamtbetrag erreichen oder überschreiten, zieht die Livonia-Plattform den Darlehensbetrag automatisch vom Zahlungskonto des verleihenden Nutzers ab und schreibt dem Projektkonto einen entsprechenden Betrag gut. Darüber hinaus belastet Livonia die Konten sowohl des kreditgebenden als auch des kreditnehmenden Nutzers mit dem an den Portalbetreiber zu zahlenden Betrag, der die Transaktionsabwicklung und alle relevanten Gebühren abdeckt.
7.2.6. Der Mindestkreditbetrag für eine Transaktion auf der Plattform ist auf 50 EUR festgelegt.
7.2.7. Der maximale Darlehensbetrag für ein einzelnes Projekt richtet sich nach dem für das jeweilige Projekt erforderlichen Investitionszielbetrag.
7.2.8. Der Nutzer erkennt an, dass der Darlehensnehmer im Falle höherer Gewalt, wenn sein Einkommen beeinträchtigt wird und er nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen zu erfüllen, das Recht hat, eine Verlängerung von bis zu 3 Monaten zu beantragen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Darlehensgebers bedarf. Diese Verlängerung kann nur einmal pro Projekt in Anspruch genommen werden und erfordert die Einschaltung des Portalbetreibers.
Verkauf von Anspruchsrechten auf dem Sekundärmarkt
8 Die Nutzer haben auch die Möglichkeit, ihre Forderungsrechte in Bezug auf den Kredit auf dem Sekundärmarkt zu verkaufen. Auf diese Weise kann ein Nutzer seine Rechte auf Zahlungen des Kreditnehmers an einen anderen Nutzer übertragen. Der Sekundärmarkt erleichtert den Verkauf dieser Forderungsrechte über die Plattform.
8.1 Nutzer, die ihre Forderungsrechte verkaufen möchten, müssen einen Antrag auf dem Sekundärmarkt veröffentlichen, in dem sie die Bedingungen für den Verkauf angeben, einschließlich des Preises, zu dem sie bereit sind, die Forderungsrechte zu verkaufen.
8.2 Der veröffentlichte Antrag für den Verkauf von Forderungsrechten bleibt auf dem Sekundärmarkt für eine Dauer von maximal 14 Kalendertagen ab dem Veröffentlichungsdatum verfügbar. Werden die Forderungsrechte nach Ablauf dieses Zeitraums nicht verkauft, muss der Nutzer den Antrag erneut veröffentlichen.
8.3 Der Portalbetreiber behält sich das Recht vor, jeden auf dem Sekundärmarkt veröffentlichten Antrag auf Verkauf von Forderungsrechten zu stornieren, wenn sich wesentliche Umstände in Bezug auf die Forderungsrechte vor Abschluss einer Vereinbarung über den Verkauf wesentlich ändern. In diesem Fall muss der Nutzer, der die Forderungsrechte verkaufen möchte, den Antrag erneut veröffentlichen.
8.4 Nutzer, die am Kauf von Forderungsrechten auf dem Sekundärmarkt interessiert sind, können Informationen über die Forderungsrechte, den Kreditnehmer und den entsprechenden Kreditvertrag abrufen. Die Entscheidung zum Kauf von Forderungsrechten liegt allein in der Verantwortung des kaufenden Nutzers.
8.5 Der Portalbetreiber ist befugt, nach eigenem Ermessen Preisgrenzen für die auf dem Sekundärmarkt angebotenen Forderungsrechte festzulegen, wobei er die zulässigen Höchst- und Mindestpreise angibt, innerhalb derer die Nutzer ihre Verkaufspreise festlegen können.
8.6 Für die Übertragung von Forderungsrechten auf dem Sekundärmarkt wird dem Nutzer, der die Forderungsrechte verkauft, eine Gebühr berechnet. Diese Gebühr wird auf der Grundlage des Nennwerts der Forderungsrechte berechnet und richtet sich nach dem vom Portalbetreiber festgelegten und in den Servicegebühren veröffentlichten Verfahren.
8.7 Der veräußernde Nutzer hat die Ablösesumme für die Forderungsrechte bei der Veröffentlichung der Anmeldung auf dem Sekundärmarkt zu zahlen. Der Portalbetreiber kann diese Gebühr auch von dem Verkaufspreis abziehen, den der verkaufende Nutzer erhält.
8.9 Alle Nutzer der Plattform können Anträge auf den Verkauf von Forderungsrechten auf dem Sekundärmarkt einsehen und Kaufangebote abgeben. Die Abgabe eines Angebots durch einen Nutzer gilt als verbindliche Annahme des Angebots zum Kauf der Forderungsrechte zum angegebenen Preis.
8.10 Das Portal behält sich das Recht vor, den Nutzern den Verkauf ihrer Forderungsrechte aus Darlehensverträgen zu ermöglichen. Solche Verkäufe können ausschließlich über das Portal erfolgen, und zwar zwischen Nutzern.
8.11 Nutzer, die beabsichtigen, ihre Forderungsrechte zu verkaufen, müssen die Plattform nutzen, um entweder einen Teil oder die Gesamtheit ihrer Forderungsrechte aus bestimmten Darlehensverträgen anzugeben.
8.12 Durch das Einstellen von Anspruchsrechten zum Verkauf in den Sekundärmarktbereich des Portals erklärt sich der verkaufende Nutzer bereit, einen Vertrag über den Verkauf der Anspruchsrechte an jeden Nutzer zu schließen, der das Angebot zum Kauf dieser Anspruchsrechte annimmt.
8.13 Nutzer, die Forderungsrechte aus einem bestimmten Darlehensvertrag, der sich im Besitz eines anderen Nutzers befindet, erwerben möchten, können dies über den Bereich Sekundärmarkt des Portals tun. Dieser Kauf ist nur möglich, wenn der kaufende Nutzer über ein ausreichendes Guthaben in seinem Portalsaldo verfügt, um die Kosten für diese Forderungsrechte zu decken.
8.14 Mit der Annahme des Kaufs von Forderungsrechten über den Sekundärmarktbereich der Plattform bekundet der kaufende Nutzer seine Absicht, rechtlich an den Darlehensvertrag gebunden zu sein, aus dem die Forderungsrechte stammen. Diese Annahme kann nicht widerrufen werden, es sei denn, das geltende Recht sieht etwas anderes vor.
8.15 Der Mindestpreis, zu dem eine Forderung zum Verkauf abgetreten werden kann, beträgt 2 EUR.
8.16 Der Verkaufspreis der Forderungsrechte muss der ausstehenden Darlehenssumme gemäß dem Darlehensvertrag entsprechen, aus dem sich die Forderung ergibt.
8.17 Nach dem Verkauf von Forderungsrechten werden die Zinsen und das Kapital aus dem Darlehensvertrag für den laufenden Verkaufsmonat anteilig sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer berechnet.
8.18 Wenn der Nutzer seinen Anspruch an einen anderen Nutzer verkaufen möchte, zahlt er 1% des Anspruchswertes an die Plattform oder mindestens 2 Euro.
Allgemeine Benutzerrechte und -pflichten
9. Zusätzlich zu den anderen Verpflichtungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt sind, sind die Nutzer verpflichtet:
9.1 Die Nutzer sind verpflichtet, sich nicht an illegalen Transaktionen oder Aktivitäten auf dem Portal zu beteiligen, wozu auch, aber nicht nur, Handlungen wie Betrug, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder ähnliche Aktivitäten gehören.
9.2 Die Nutzer sind angewiesen, das Portal ausschließlich über normale, für Standardzwecke bestimmte Webbrowser zu nutzen. Die Verwendung automatisierter Tools zum Scraping, Lesen oder Verarbeiten von Daten ist strengstens untersagt.
9.3 Bei der Registrierung des Benutzerkontos genaue und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Benutzer haften für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung gegenüber dem Portal ergeben
9.4 Die Nutzer sind für die Sicherheit ihrer Zugangsdaten und Geräte verantwortlich, die für die Anmeldung in ihrem Nutzerkonto erforderlich sind, z. B. Ausweise, Passwörter, Benutzer-IDs und Authentifizierungsgeräte. Damit soll ein unbefugter Zugriff verhindert werden. In Fällen, in denen ein Dritter über das Benutzerkonto eines Nutzers Zugang zum Portal erhält, gelten jedoch weiterhin alle in der Vereinbarung genannten Bedingungen und Konditionen.
9.5 Die Nutzer sind verpflichtet, den Portalbetreiber unverzüglich zu informieren, wenn sie von einem möglichen Risiko der unbefugten Nutzung ihres Nutzerkontos Kenntnis erlangen. Diese Benachrichtigung trägt dazu bei, die Sicherheit des Kontos zu gewährleisten und unbefugten Zugriff zu verhindern.
9.6 Die Nutzer sind für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben in ihrem Nutzerkonto verantwortlich. Sollten sich die bei der Erstellung des Nutzerkontos angegebenen Daten ändern, sind die Nutzer verpflichtet, den Portalbetreiber unverzüglich über diese Änderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass die Kontoinformationen korrekt und aktuell bleiben.
9.7 Neben anderen Rechten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind, stehen den registrierten Nutzern bestimmte Rechte zu, zu denen unter anderem gehören können:
9.8 Der Zugang zum Portal erfolgt über gesicherte, vom Portalbetreiber festgelegte Autorisierungsmaßnahmen.
9.9 Die Funktionalitäten des Portals zu nutzen, sofern der Nutzer die für jede Funktionalität festgelegten Anforderungen einhält.
9.9.1 ihre gespeicherten Nutzerdaten zu überprüfen und zu ändern und gleichzeitig die Einstellung der Datenverarbeitung durch den Portalbetreiber zu verlangen.
9.9.2 mit vorheriger Zustimmung des Portalbetreibers einen Vertreter zur Nutzung seines Benutzerkontos bevollmächtigen und ihn als autorisierten Nutzer dieses Kontos registrieren.
9.9.3 Feedback zu den Portaldienstleistungen geben und an Umfragen, einschließlich Bewertungen der Servicequalität, teilnehmen, die vom Portalbetreiber durchgeführt werden.
9.9.4 Neben anderen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Rechten stehen den registrierten Nutzern bestimmte Rechte zu, die unter anderem Folgendes umfassen können
9.9.5 Zugriff auf die Funktionalitäten des Portals und deren Nutzung in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9.9.6 Abgabe von Absichtserklärungen, Unterbreitung von Angeboten und Tätigung von Transaktionen auf dem Portal.
9.9.7 Erhalt von Informationen über verfügbare Projekte und Investitionsmöglichkeiten.
9.9.8 Verwaltung ihrer Benutzerkontodaten und -einstellungen.
9.9.10 Empfang von Benachrichtigungen und Aktualisierungen durch den Portalbetreiber.
9.9.11 Zugang zu Informationen über ihre Transaktionen, Investitionen und Kontoverläufe.
9.9.12 Überweisung von Geldern auf ihr Zahlungskonto und Tätigung von Investitionen.
9.913 Inanspruchnahme des Sekundärmarktes für die Übertragung oder den Erwerb von Anspruchsrechten.
9.9.14 Anforderung von Unterstützung und Hilfe durch den Portalbetreiber in Bezug auf kontobezogene Angelegenheiten.
9.9.15 Ausübung ihrer Rechte und Pflichten als Darlehensgeber oder Darlehensnehmer in Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen.
Verarbeitung von Benutzerdaten
10.1. Im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich personenbezogene Daten auf alle Informationen, die sich auf eine Privatperson beziehen und die der Nutzer bei der Registrierung seines Benutzerkontos, bei der Nutzung des Portals und bei der Abgabe von Willenserklärungen über das Portal angibt. Dazu gehören auch personenbezogene Daten, die der Portalbetreiber von Dritten erhält, sowie Daten, die vom Portalbetreiber gespeichert oder verarbeitet werden. Der Umgang mit personenbezogenen Daten unterliegt den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften.
10.2. Durch die Registrierung eines Benutzerkontos und/oder die Angabe von Daten bestätigen die Benutzer, dass sie dem Betreiber des Portals bekannt sind und ihre Zustimmung zur Verarbeitung der rechtmäßig gesammelten Daten, die sie betreffen, geben, unabhängig von deren Quelle. Diese Datenverarbeitung erfolgt zu Zwecken, die mit der Nutzung des Portals zusammenhängen, und wird in dem für diese Zwecke erforderlichen Umfang durchgeführt.
10.3. Privatpersonen Nutzer haben das Recht, ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Sie haben die Möglichkeit, die Einstellung der Datenverarbeitung, die Beendigung des Datenzugriffs oder die Löschung ihrer Daten zu verlangen. Dies gilt jedoch nur, wenn keine laufenden oder gültigen Verträge über das Portal abgewickelt werden und wenn keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Datenspeicherung bestehen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Widerruf der Einwilligung zur Schließung des Benutzerkontos führt.
10.4. Der Portalbetreiber ist verpflichtet, die Vertraulichkeit der Benutzerdaten zu wahren und die Vorschriften des Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Republik Lettland einzuhalten.
10.5. Personenbezogene Daten des Nutzers dürfen an Dritte, einschließlich anderer Nutzer, nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen weitergegeben werden.
10.6. Der Portalbetreiber hat das Recht, die Daten der Benutzer mit den Unternehmen innerhalb der gleichen Gruppe wie der Portalbetreiber zu teilen, sowie mit denjenigen, die Rechtshilfe, Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung oder ähnliche Dienstleistungen anbieten. Diese Weitergabe ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Dienstleister sich verpflichten, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
10.7. Der Portalbetreiber ist berechtigt, die E-Mail-Adressen und Mobiltelefonnummern der Nutzer zu verwenden, um Informationen, Werbung und Angebote des Portalbetreibers oder seiner Partner zu versenden. Die Nutzer haben die Möglichkeit, die Arten von Benachrichtigungen und Angeboten auszuwählen, die sie über das Portal erhalten möchten, und können Angebote des Portalbetreibers und seiner Partner ohne konkrete Anfrage ablehnen.
Geistiges Eigentum
11. Der Portalbetreiber behält alle Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf das Portal, einschließlich seiner Struktur, der Webdesign-Elemente, der Texte und anderer Komponenten sowie der damit verbundenen Rechte am geistigen Eigentum wie Warenzeichen, Logos, Marken, Software, Datenbanken, Nachrichten, Nachrichten, Texte, Grafiken, Musik und Designelemente. Ausnahmen gelten, wenn Komponenten auf die Rechte anderer Personen verweisen oder wenn Nutzer Informationen zum Portal beitragen. Den Nutzern ist es untersagt, das Portal oder seine Inhalte/Komponenten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Portalbetreibers in einer Weise zu verändern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu extrahieren, weiterzuleiten, in andere Datenbanken aufzunehmen oder zu veröffentlichen, die über die Zweckbestimmung des Portals hinausgeht.
11.1 Den Nutzern ist es untersagt, Unterlizenzen für die Nutzung des Portals, seiner Inhalte oder Komponenten zu vergeben sowie neue Objekte des geistigen Eigentums zu schaffen, die auf diesen basieren.
11.2 Die Nutzer dürfen nur dann Materialien auf dem Portal veröffentlichen, wenn sie die erforderlichen Rechte am geistigen Eigentum für diese Materialien besitzen. Die Verantwortung für die veröffentlichten Materialien liegt vollständig beim Nutzer.
11.3 Mit der Veröffentlichung von Material auf dem Portal erteilt der Nutzer dem Portalbetreiber die uneingeschränkte und freie Zustimmung, dieses Material gemäß den Nutzungsbedingungen zu speichern, zu verbreiten und zu veröffentlichen. Diese Zustimmung umfasst auch das Recht, das Material zu ändern oder zu bearbeiten, soweit dies für die ordnungsgemäße Nutzung des Portals erforderlich ist.
Haftung
12 Der Portalbetreiber bemüht sich, die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der auf dem Portal veröffentlichten Informationen zu gewährleisten, kann jedoch nicht für unrichtige oder irreführende Informationen, laufende Verstöße, die über das Portal begangen werden, oder die sich daraus ergebenden Folgen haftbar gemacht werden, es sei denn, der Portalbetreiber ist sich dieser Probleme bewusst und hat Abhilfemaßnahmen ergriffen, um die Informationen zu berichtigen, die Verstöße zu beenden oder die Folgen zu mildern.
12.1 Der Portalbetreiber übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Portalbetreiber solche Informationen in ihrem ursprünglichen Format auf dem Portal weiterleitet oder offenlegt, sollten alle von einem Nutzer festgestellten Ungenauigkeiten dem Portalbetreiber unverzüglich gemeldet werden.
12.2 Der Portalbetreiber kann gegenüber anderen Nutzern oder Dritten nicht für die Verletzung von Pflichten eines Nutzers aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sonstigen Vereinbarungen mit dem Portalbetreiber oder rechtlichen Vereinbarungen zwischen Nutzern haftbar gemacht werden.
12.3 Der Portalbetreiber ist für die Erfüllung der Verpflichtungen aus den auf dem Portal getätigten Geschäften nur dann verantwortlich, wenn er unmittelbar als Beteiligter an dem jeweiligen Geschäft beteiligt ist.
12.4 Fügt ein Nutzer dem Portalbetreiber durch eine Verletzung seiner Pflichten einen Schaden zu, so ist der Nutzer verpflichtet, dem Portalbetreiber auf dessen erstes Anfordern vollen Schadenersatz zu leisten.
12.5 Der Portalbetreiber kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die den Benutzern oder Dritten durch rechtmäßige Handlungen des Portalbetreibers entstehen, wie z.B. die Entfernung von Informationen aus dem Portal, Zugangsbeschränkungen oder die Einschränkung der Funktionalität des Benutzerkontos.
12.6 Der Portalbetreiber kann nicht für vorübergehende Unterbrechungen des Zugangs zum Portal oder der Funktionalität haftbar gemacht werden.
12.7 Der Portalbetreiber haftet nur für unmittelbare Vermögensschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Der Schadenersatz erstreckt sich nicht auf sonstige Schäden oder entgangenen Gewinn. Der Portalbetreiber haftet nicht für Verstöße, die durch von ihm beauftragte Drittdienstleister verursacht werden.
Sekundärmarkt und Übertragung des Anspruchsrechts
13. Die Anleger haben die Möglichkeit, ihre Forderungsrechte auf dem Sekundärmarkt über die Plattform zu übertragen.
13.1 Anleger dürfen ihre Forderungsrechte nur auf andere Nutzer der Plattform übertragen. Der Betreiber erlaubt keine Übertragungen von Forderungsrechten außerhalb der Plattform.
13.2 Mit der Zustimmung zu diesem Vertrag erkennt der Projektträger an, dass die Investoren das Recht haben, das gegen sie bestehende Forderungsrecht zu übertragen, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers bedarf.
13.3 Um die Übertragung des Anspruchsrechts zu erleichtern, können die Nutzer der Plattform das spezifische Anspruchsrecht auswählen, das sie von ihrem Konto übertragen möchten, und einen Antrag für dieses spezifische Anspruchsrecht erstellen. Dieser Antrag wird dann auf dem Sekundärmarkt der Plattform zur Verfügung gestellt.
13.4 Bei der Einleitung der Übertragung des Forderungsrechts legt der Anleger einen Preis für das zu übertragende Forderungsrecht fest. Dieser Preis kann entweder dem Nominalwert des Forderungsrechts entsprechen oder von diesem abweichen, also höher oder niedriger sein. Darüber hinaus kann der Anleger ergänzende Angaben zu dem zu übertragenden Forderungsrecht und/oder dem zugehörigen Darlehensvertrag machen. Dieser Antrag auf Übertragung des Forderungsrechts gilt als rechtsverbindliches Angebot, das angegebene Forderungsrecht auf dem Sekundärmarkt zu dem angegebenen Preis zu übertragen.
13.5 Anträge auf Übertragung des Forderungsrechts werden auf dem Sekundärmarkt für eine Dauer von bis zu 14 Kalendertagen, beginnend mit dem Datum der Veröffentlichung, zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist muss der Antrag auf Übertragung erneut eingereicht und erneut auf dem Sekundärmarkt veröffentlicht werden.
13.6 Der Betreiber ist berechtigt, bereits veröffentlichte Anträge auf Übertragung des Forderungsrechts auf dem Sekundärmarkt zu löschen, wenn sich das betreffende Forderungsrecht vor Abschluss des Übertragungsvertrags wesentlich ändert. In diesem Fall muss der Nutzer, der das betreffende Forderungsrecht übertragen möchte, den Antrag erneut auf dem Sekundärmarkt veröffentlichen.
13.7 Nutzer, die am Erwerb des Forderungsrechts interessiert sind, haben die Möglichkeit, Einzelheiten über das spezifische Forderungsrecht, den damit verbundenen Projekteigentümer und das Projekt, das durch den Darlehensvertrag finanziert wurde, zu überprüfen. Die erwerbenden Nutzer sind dafür verantwortlich, diese Informationen gründlich zu prüfen und zu bewerten, und sie müssen eine Entscheidung zum Erwerb des Forderungsrechts auf der Grundlage ihrer eigenen Einschätzung und ihres Verständnisses der damit verbundenen Risiken treffen.
13.8 Der Betreiber behält sich die Befugnis vor, Preisgrenzen für Forderungsrechte festzulegen, die auf dem Sekundärmarkt übertragen werden. Diese Grenzen werden nach dem Ermessen des Betreibers festgelegt und definieren die zulässige Preisspanne, innerhalb derer die Anleger den Übertragungspreis für das Forderungsrecht angeben können.
13.9 Nutzer, die sich für die Übertragung von Anspruchsrechten auf dem Sekundärmarkt entscheiden, müssen für diese Übertragung eine Gebühr entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage des Nennwerts des übertragenen Anspruchsrechts berechnet und nach dem vom Betreiber festgelegten Verfahren festgelegt. Die konkrete Höhe der Gebühr ist in den Servicegebühren festgelegt, die den Nutzern zur Verfügung gestellt werden.
13.10 Die Gebühr für die Übertragung des Forderungsrechts auf dem Sekundärmarkt ist zum Zeitpunkt der Übertragung zu entrichten. Der Betreiber ist auch berechtigt, diese Gebühr von dem Betrag abzuziehen, den der übertragende Nutzer für das Forderungsrecht erhält.
13.11 Anträge auf Übertragung von Forderungsrechten auf dem Sekundärmarkt sind für alle Nutzer der Plattform offen zugänglich. Jeder Nutzer ist berechtigt, zu diesen Anträgen Vorschläge zu unterbreiten. Diese Vorschläge gelten als endgültige Zusagen für die Beschaffung des übertragbaren Forderungsrechts auf dem Sekundärmarkt zum festgelegten Preis.
13.12 Stimmt das Angebot eines Nutzers mit dem im Antrag auf Übertragung des Anspruchsrechts angegebenen Preis überein, so wird davon ausgegangen, dass eine Vereinbarung zur Übertragung des Anspruchsrechts auf dem Sekundärmarkt erzielt wurde.
13.13 Nutzer, die Forderungsrechte auf dem Sekundärmarkt erwerben, müssen die Zahlung durch Überweisung von ihrem Livonia-Konto auf das Livonia-Konto des Nutzers, der das Forderungsrecht überträgt, vornehmen. Erwerber müssen über ein ausreichendes Guthaben auf ihrem eigenen Livonia-Konto verfügen, um den Kaufpreis des Anspruchsrechts zu decken.
13.14 Die Übertragung des Anspruchsrechts gilt als abgeschlossen, wenn die Zahlung erfolgreich erfolgt ist und die Mittel auf das Livonia-Konto des Nutzers, der die Anspruchsrechte überträgt, überwiesen wurden. Zu diesem Zeitpunkt wird der Nutzer, der die Forderungsrechte erworben hat, Vertragspartner des betreffenden Darlehensvertrags und übernimmt alle Rechte und Pflichten, die zuvor vom übertragenden Nutzer gehalten wurden. Darüber hinaus erlangt der erwerbende Nutzer auch den Besitz an den damit verbundenen Wertpapieren.
13.15 Mit der Annahme dieser Vereinbarung erkennen die Projektträger an, dass die Investoren das Recht haben, alle gegen sie bestehenden Forderungsrechte auf dem Sekundärmarkt zu übertragen. Die Projekteigentümer sind sich auch darüber im Klaren, dass solche Übertragungen keine Auswirkungen auf ihre im Darlehensvertrag festgelegten Pflichten haben, und sie sind weiterhin verpflichtet, diese Pflichten entsprechend zu erfüllen.
13.16 Die Nutzer erkennen an, dass der Betreiber gegenüber Nutzern, die Anspruchsrechte auf dem Sekundärmarkt erwerben, keine Haftung übernimmt, wenn der entsprechende Projektträger seinen Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend nachkommt.
13.17 Der Betreiber ist befugt, die Übertragung und den Erwerb von Forderungsrechten auf dem Sekundärmarkt zu unterbinden, insbesondere wenn Nutzer, die an der Übertragung oder dem Erwerb von Forderungsrechten beteiligt sind, die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht einhalten, gegen Vereinbarungen mit dem Betreiber oder anderen Plattformnutzern verstoßen oder wenn der Betreiber erhebliche Risiken für illegale Aktivitäten, Vertragsverletzungen oder andere potenzielle Risiken feststellt.
13.18 Die Nutzer erkennen an, dass der Betreiber nicht für etwaige Unterbrechungen oder vorübergehende Aussetzungen der Aktivitäten auf dem Sekundärmarkt (im Zusammenhang mit der technischen Funktionalität der Plattform) haftbar gemacht werden kann, auch wenn die Nutzer einen Zeitraum erleben, in dem sie keine Anspruchsrechte übertragen oder erwerben können.
Dauer der Portalnutzung und Beendigung der Nutzung
14. Die Benutzerkonten auf dem Portal haben eine unbestimmte Dauer und unterliegen keiner festen Laufzeit. Für den Fall, dass ein Nutzer beschließt, seine Nutzung des Portals einzustellen und keine laufenden Verträge über das Portal hat, hat er die Möglichkeit, sein Nutzerkonto ohne vorherige Ankündigung zu schließen. Diese Aktion ermöglicht es dem Benutzer, seine Verbindung mit dem Portalbetreiber zu beenden.
14.1 Der Portalbetreiber behält sich das Recht vor, den Zugang eines Benutzers zum Portal einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden, sein Benutzerkonto zu schließen und seinen Vertrag mit dem Portalbetreiber ohne vorherige Ankündigung zu beenden, und zwar in den folgenden Situationen
14.2 Der Nutzer verstößt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere für Nutzer vorgesehene Pflichten oder hat diese verletzt.
14.3 Der Nutzer unterlässt es, den aktualisierten Bedingungen innerhalb einer Frist von 30 Tagen zuzustimmen, nachdem diese bei der ersten Anmeldung auf dem Portal zur Verfügung gestellt wurden.
14.4 Der Nutzer stellt dem Portalbetreiber oder anderen Nutzern ungenaue, irreführende oder falsche Daten oder Informationen zur Verfügung.
14.5 Der Nutzer verhält sich bei der Nutzung des Portals unangemessen, illegal oder moralisch verwerflich.
14.6 Der Portalbetreiber hat den begründeten Verdacht, dass ein unbefugter Zugang zu den Daten und Geräten des Nutzers besteht, der es einer unbefugten Person ermöglichen könnte, das Nutzerkonto zu nutzen.
14.7 Der Portalbetreiber ist befugt, den Betrieb des Portals vollständig zu schließen und einzustellen.
14.8 Bei Schließung des Portals oder im Falle des Widerrufs des Zugangs eines Nutzers:
14.9 Die über das Portal getätigten Transaktionen bleiben gemäß den angegebenen Bedingungen verbindlich.
14.10 Bei Beendigung des Zugangs ist der Portalbetreiber dafür verantwortlich, den positiven Saldo des Zahlungskontos (zum Zeitpunkt des Ablaufs des Zugangs) innerhalb von 30 Arbeitstagen auf das vom Kontonutzer angegebene Bankkonto zu überweisen. Bei dieser Überweisung werden alle dem Portalbetreiber geschuldeten Beträge nach entsprechenden Abzügen berücksichtigt.
Versenden von Benachrichtigungen
15. Benachrichtigungen, die an die registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers (diejenige, die dem Portalbetreiber zur Verfügung gestellt wurde) gesendet werden, gelten innerhalb von 24 Stunden nach dem Absenden als eingegangen. Dieser Zeitrahmen gilt für alle mit dem jeweiligen Nutzerkonto verbundenen Nutzer.
Andere Begriffe
16. Für alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gilt das Recht der Republik Lettland. Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ungültig erweisen, weil sie dem Gesetz widerspricht, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
16.1 Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden die beteiligten Parteien zunächst versuchen, die Angelegenheit durch Verhandlungen zu lösen. Der Portalbetreiber behält sich das ausschließliche Recht vor, einen alternativen Streitbeilegungsmechanismus außerhalb der Rechtsordnung einzurichten.
16.2 Führen die Verhandlungsversuche nicht zu einer Lösung, so wird die Streitigkeit von den Gerichten der Republik Lettland entschieden.