EZB erhöht die Zinssätze

Die Europäische Zentralbank erhöht die Zinssätze.

15. Juni 2023.

Am 15. Juni 2023 traf der EZB-Rat wichtige geldpolitische Entscheidungen auf der Grundlage der aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen. Trotz eines Rückgangs der Inflation wird davon ausgegangen, dass die Inflation für einen längeren Zeitraum höher als gewünscht sein wird. Um die Inflation wieder auf das angestrebte Niveau von 2% zu bringen, hat der EZB-Rat beschlossen, die drei Leitzinsen der EZB um 25 Basispunkte zu erhöhen.

 

Diese Zinsanpassung spiegelt die vom Rat vorgenommene Neubewertung der Inflationstrends, der zugrunde liegenden Inflationsdynamik und der Wirksamkeit der geldpolitischen Transmission wider. Gemäß den jüngsten makroökonomischen Prognosen gehen die Experten des Eurosystems davon aus, dass die Gesamtinflation im Jahr 2023 durchschnittlich 5,4%, im Jahr 2024 3,0% und im Jahr 2025 2,2% betragen wird. Der zugrunde liegende Preisdruck ist zwar nach wie vor stark, doch deuten einige Anzeichen auf eine mögliche Abschwächung hin. Die Prognosen für die Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel wurden aufgrund früherer Überraschungen und der Auswirkungen eines robusten Arbeitsmarktes auf das Tempo der Disinflation nach oben korrigiert.

 

Die Prognosen für das Wirtschaftswachstum wurden für das laufende und die kommenden Jahre leicht nach unten korrigiert, wobei für 2023 ein Wachstum von 0,9%, für 2024 von 1,5% und für 2025 von 1,6% erwartet wird. Die Zinserhöhungen der Vergangenheit wirken sich nun aktiv auf die Finanzierungsbedingungen aus und führen zu höheren Kreditkosten und einer Verlangsamung des Kreditwachstums. Diese verschärften Finanzierungsbedingungen dürften zum projizierten Rückgang der Inflation beitragen, da sie die Nachfrage dämpfen dürften.

 

Die künftigen Maßnahmen des EZB-Rats werden darauf abzielen, die Leitzinsen der EZB auf einem Niveau zu halten, das eine rechtzeitige Rückkehr der Inflation zu dem 2%-Ziel fördert. Diese Zinssätze werden so lange wie nötig beibehalten werden. Der EZB-Rat bleibt der datenabhängigen Entscheidungsfindung verpflichtet und berücksichtigt dabei Wirtschafts- und Finanzdaten, zugrunde liegende Inflationstrends und die Wirksamkeit der geldpolitischen Transmission.

 

Das Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) wird ab Juli 2023 keine Reinvestitionen mehr vorsehen, während das Pandemie-Notkaufprogramm (PEPP) Kapitalzahlungen aus fällig werdenden Wertpapieren noch mindestens bis Ende 2024 reinvestieren wird. Bei der Reinvestition von PEPP-Rückzahlungen wird flexibel vorgegangen, um Risiken im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Pandemie auf den geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu begegnen.

 

Der EZB-Rat ist nach wie vor bereit, seine Instrumente bei Bedarf anzupassen, um sicherzustellen, dass die Inflation zu ihrem 2%-Ziel zurückkehrt, und um das reibungslose Funktionieren der geldpolitischen Transmission zu gewährleisten. Das Transmissionsschutzinstrument steht zur Verfügung, um auf eine störende Marktdynamik zu reagieren, die die geldpolitische Transmission im gesamten Euro-Währungsgebiet gefährden könnte. Weitere Einzelheiten zu diesen Entscheidungen wird der Präsident der EZB heute um 14:45 Uhr MEZ auf einer Pressekonferenz bekannt geben.

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